
Steuerberatung in Lübbecke: Nicht jede Steuerfrage ist Routine.
Viele steuerliche Themen sind nicht einfach nur Routine, sondern oft komplex. Doch mit der richtigen Beratung lassen sich finanzielle Vorteile optimal nutzen. Unsere Steuerkanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, um steuerliche Pflichten zu erfüllen, Einsparpotenziale auszuschöpfen und finanzielle Entscheidungen strategisch zu planen.
Zwei Partner. Drei Berufe.
Michael Reinköster ist Steuerberater und vereidigter Buchprüfer. Dr. Axel Gärtner ist Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung, bilden die steuerliche Gestaltungsberatung, Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge sowie im Erb- und Schenkungsteuerrecht Schwerpunkte der Kanzlei.
StB
Steuerberater, beide Partner
vBP
vereidigter Buchprüfer
RA / FA
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
Womit Mandanten zu uns kommen
Sie suchen als Unternehmer oder Freiberufler einen Partner, der Sie in allen laufenden Steuerfragen kompetent unterstützt. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung bilden das Fundament der Zusammenarbeit. Die Erkenntnisse hieraus erlauben frühzeitig strategisches Planen zur Optimierung der Steuerlast.

Jahresabschluss und Buchhaltung
Wir erstellen Ihren Abschluss und sagen Ihnen, was die Zahlen bedeuten. Nicht nur, dass sie stimmen.
Lohnbuchhaltung
Abrechnungen, Meldungen und Bescheinigungen. Pünktlich zum Stichtag.
Neben der klassischen Steuerberatung bilden aber auch diese drei Themen Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Gestaltungsberatung für Familienunternehmen
Das Unternehmen wächst, es stehen Veränderungen im Gesellschafterkreis an oder es müssen Anpassungen an neue Gesetze erfolgen – jede strukturelle Veränderung hat auch Auswirkungen auf das steuerliche Fundament des Familienunternehmens. Eine vorausschauende Gestaltungsberatung stellt sicher, dass diese Anlässe steuerlich optimiert werden und wertvolle Liquidität im Unternehmen verbleibt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Sie haben geerbt und wissen nicht, was auf Sie zukommt. Oft ist es weniger, als Sie befürchten. Aber das hängt an Details. Sie möchten ein Testament errichten, aber die Erben möglichst nicht mit Erbschaftsteuern belasten. Oder Sie planen eine Schenkung und wollen auch hier die Schenkungsteuer vermeiden.
Unternehmensnachfolge
Der Betrieb oder Anteile an einem Betrieb sollen übergeben werden. Die Steuer entscheidet mit darüber, ob er die Übergabe unbeschadet übersteht.
Zwei Rechtsgebiete,
ein Kopf.
Bei einem Erbfall oder einer Betriebsübergabe greifen Zivilrecht und Steuerrecht ineinander.
Als Fachanwalt für Steuerrecht hat Dr. Gärtner beide Rechtsgebiete im Blick.
