Unternehmens­nachfolge in Lübbecke: Früh geplant, zahlen Sie weniger.

Sie sollten die Zukunft Ihres Unternehmens frühzeitig und richtig planen, um später entspannt die ruhigere Phase des Lebens genießen zu können. Ist die Nachfolge des Unternehmens geregelt und die Überleitung in die Wege geleitet, können Sie entspannt in die Zukunft blicken.

Planung von Vermögensübertragungen

Die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation sollte daher zu Lebzeiten geplant werden. Durch die frühzeitige und gezielte Planung ist es häufig möglich, eine Besteuerung der Vermögensübertragung mit Erbschaft- und Schenkungssteuer ggf. vollständig zu vermeiden.

Dem Übertragenden ist es möglich, die Übertragung in seinem Sinne zu gestalten. So werden Streitigkeiten vermieden.

Die beiden Partner sitzen am Besprechungstisch vor einem Laptop und sprechen miteinander.

Unternehmensnachfolge planen

Die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen ist steuerlich anspruchsvoll. Eine fehlerhafte Gestaltung kann zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Ertragsteuern, Unternehmensbewertung sowie gesetzliche Begünstigungen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Unsere Steuerberatung unterstützt Sie dabei, Unternehmen und Unternehmensanteile steuerlich optimiert und rechtssicher auf die nächste Generation oder Dritte zu übertragen. Wir begleiten Sie in allen steuerlichen Fragestellungen rund um die Unternehmensnachfolge.

Zwei Wege der Unternehmensnachfolge

Übergabe innerhalb der Familie

Die Übergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation ist ein emotionaler und komplexer Meilenstein. Sohn oder Tochter übernehmen. Steuerlich ist das ein günstiger Weg, weil persönliche Freibeträge und Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen zusammenwirken können. Über Vorbehaltsrechte wie den Nießbrauch oder eine Rente sichern Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt und behalten bei Bedarf die Kontrolle im Betrieb.

Verkauf an Dritte

Der Verkauf Ihres Unternehmens an Dritte sichert Ihr Lebenswerk und schafft Liquidität. Damit der Übergang wirtschaftlich erfolgreich und steuerlich optimal verläuft, ist eine strukturierte Vorbereitung unerlässlich. Nutzen Sie steuerliche Freibeträge und ermäßigte Steuersätze, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Was wir bei der Unternehmensnachfolge übernehmen

An Ihrer Seite

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge begleiten wir Sie vom ersten Schritt bis hin zur abschließenden Unternehmensübergabe.

Planung

Wir entwerfen einen maßgeschneiderten Plan auf Grundlage Ihrer Unternehmensstruktur, der Freibeträge und Verschonungsregeln ideal ausschöpft.

Berechnungen

Wir ermitteln im Vorfeld die steuerlichen Auswirkungen und begleiten die Vertragserstellung.

Steuererklärungen

Nach Abschluss der Übergabe erstellen wir die erforderlichen Steuererklärungen und reichen sie beim Finanzamt ein.

Unternehmensnachfolge: Steuerberater, Fachanwalt und vereidigter Buchprüfer in einer Kanzlei

Im Rahmen einer Betriebsübergabe sind zahlreiche steuerliche, wirtschaftliche und zivilrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Gesellschaftsvertrag, Übergabevertrag, Testament und Ehevertrag sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen müssen zusammenpassen.

Dr. Axel Gärtner ist Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Er hat Steuer- und Zivilrecht im Blick. Michael Reinköster ist Steuerberater und vereidigter Buchprüfer. Er hat einen Interessenschwerpunkt in der Unternehmensnachfolge und dabei ein Auge auf Steuern und Zahlen.

Die beiden Partner sehen gemeinsam in ein aufgeschlagenes Buch.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen

Ein Gespräch reicht, um erste Fragen zu klären.

Weitere Leistungen unserer Steuerkanzlei